Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cross Cultural Fitness

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1. Cross Cultural Fitness (im Folgenden bezeichnet als „CCF“) hat sich als Trainings- und Coachingunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland etabliert und erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und offene Seminare, Veranstaltungen für Gruppen und Teams, Unternehmensentwicklung, Aus- und Weiterbildung in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).
1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen nehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige spezifische Veranstaltung von CCF erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von CCF. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.
1.3. CCF erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. CCF ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coaches / Trainers“) zu erbringen.
1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von CCF und seine vertraglich verpflichteten Coaches / Trainers erbrachten Leistungen.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten CCF auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.
2.2. Der Auftraggeber ist an seine Anfrage / Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage / Anmeldung bei CCF gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot / keine Anmeldebestätigung durch CCF per Post, Telefax oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage / Anmeldung.
2.3. Anfragen für Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.4. Anmeldungen für Trainings, offene Seminare bzw. Aus- und Weiterbildungen (Lehrgänge) erfolgen durch das Ausfüllen und Übersenden der durch CCF vorgegebenen Anmeldeformulare. und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Alle Anmeldungen müssen per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag für Trainings, offene Seminare bzw. Aus- und Weiterbildungen (Lehrgänge) wird durch eine Anmeldebestätigung von CCF per Post, Telefax oder E-Mail oder Unterzeichnung eines ausgefüllten Lehrgangsvertrages durch den Auftraggeber (verbindliches Vertragsangebot) und Gegenzeichnung durch CCF (Vertragsannahme) geschlossen (Buchung). Die Bestätigung durch CCF steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht wird. Auf einen Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des Vertrags kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.5. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. mit der bedingten Teilnahmebestätigung oder Unterzeichnung des Lehrgangsvertrages erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.
2.6. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch CCF schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

3. Leistungen

3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und Trainings ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung. Die Organisation von Aus- und Weiterbildungen (Lehrgängen) liegt bei CCF.
3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von CCF bzw. der/die jeweils durchführen-de/n Coach/es beauftragt.
3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Trainings, offenen Seminaren und Aus- bzw. Weiterbildungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Trainingsbausteinen, Seminarbeschreibungen, Angeboten bzw. Curricula.
3.4. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei CCF. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Scripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.
3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist CCF/ der Coach verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt CCF / der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. CCF / der Coach kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. CCF / der Coach können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. CCF / der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit den Auftraggeber / Teil-nehmer zum frühest möglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers / Teilnehmers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
3.6. CCF / der Coach werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch den CCF / den Coach allein nicht gegeben werden.
3.7. Nach Beendigung eines Lehrganges erhalten die Auftraggeber / Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung über den Zeitraum des Lehrgangs, vorausgesetzt sie waren mindestens 75% der Durchführungszeit anwesend.
3.8. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat bei Aus- und Weiterbildungen (Lehrgängen) darüber hinaus Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zertifikats, das die absolvierten Trainingsstunden (Präsenszeiten), Themenbausteine sowie Praxis- und Supervisionseinheiten ausweist. Unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt dieses Zertifikats ist die schriftliche Ausarbeitung und Vorlage einer Falldokumentation über ein selbständig durchgeführtes Coaching sowie eine Eignungsprüfung nach den CCF-Qualitätskriterien durch einen von CCF beauftragten Supervisor. Für die Falldokumentation ist das von CCF vorgesehene und als Word-Dokument bereitgestellte Formular zu verwenden. Der Anspruch auf die Erteilung eines Zertifikat entsteht nicht schon allein durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, die Überweisung der Lehrgangsgebühr und/oder die Erstellung einer Falldokumentation, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben von CCF nicht genügt. Die Prüfung der Falldokumentation und die Erstellung des Zertifikats kann bis zu 12 Wochen dauern. Es besteht kein Recht auf die Aushändigung eines qualifizierten Zertifikats umgehend nach Lehrgangsbeendigung. Eine Teilnahmebestätigung kann jedoch vorab auf Wunsch sofort ausgehändigt werden.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Bei Coaching, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von acht Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto Nr. 100 468 3320 bei der Düsseldorfer Stadtsparkasse unter der BLZ 300 501 10 zu entrichten.
4.1.2. Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen einer definierten Frist (z.B. innerhalb eines Jahres). Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.1.3. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).
4.1.4. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Niederlassung von CCF) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches / Trainers benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Coaches / Trainers entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.
4.1.5. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.
4.1.6. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von CCF / vom Coach erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und -konditionen erbracht.
4.1.7. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.
4.1.8. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.
4.1.9. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen der Aus- und Weiterbildung (Lehrgängen):
4.2.1. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung spätestens bis zum Beginn der ersten Veranstaltung der Aus- und Weiterbildung auf das Konto Nr. 100 468 3320 bei der Düsseldorfer Stadtsparkasse unter der BLZ 300 501 10 zu entrichten.
4.2.2. Ratenzahlung oder abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Verrechnung von Provisionen) können nach Absprache vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CCF. Der Zahlungsmodus geht zusätzlich aus der gestellten Rechnung hervor.
4.2.3. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren besteht auch dann, wenn die Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.
4.2.4. Die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Unterkunft und Verpflegung hat der Auftraggeber / Teilnehmer selbst zu tragen.
4.2.5. Die Kosten für die Nutzung und etwaige Anmietung von Räumen und technischen Geräten übernimmt CCF.
4.3. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
4.4. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. CCF ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.
4.5. Während des Zahlungsverzuges ist CCF berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse

5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
5.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen der Aus- und Weiterbildung (Lehrgänge):
5.2.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn des Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn jederzeit möglich.
5.2.2. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 275,00 (inkl. Beratung und Vorgespräche) erhoben.
5.2.3. Bei späterem Rücktritt kann die volle zu entrichtende Gebühr erhoben werden, insbesondere wenn kein alternativer Auftraggeber / Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.
5.3. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von CCF zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist CCF zur Durchführung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.
5.4. Kann CCF / ein Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist CCF verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CCF sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Urheberrecht

6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von CCF nicht gestattet
6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei CCF. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von CCF zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.
6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7. Datenschutz

7.1. Der Auftraggeber ist mit der elektronischen Speicherung und automatischen Verarbeitung seiner firmen- und personenbezogenen Daten bei CCF einverstanden.
7.2. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetz behandelt.
7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von CCF genutzt werden können.

8. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. CCF ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
8.2. Der Auftraggeber entbindet CCF / den Coach von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches / Trainers. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.

9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1. CCF versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Seine Mitarbeiter und Coaches / Trainers werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.
9.2. CCF erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens (zur Durchführung seiner Maßnahmen) ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.
9.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber CCF oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen CCF zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.
9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist CCF bzw. der durchführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt CCF / den Coach, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.
9.5. Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die CCF / der Coach feststellen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.
9.6. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.

10. Haftung

10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. CCF haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.
10.2. Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt CCF von der Haftung von Schäden frei, die CCF, seine Mitarbeiter oder Coaches / Trainers durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.
10.3. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
10.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen von CCF nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.Schlussbestimmungen

11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.
11.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.
11.6. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.

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